Das Umzugskonzept der Bocholter Heimbau eG
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Mehr InformationenVom Konzept 2030 + zum Klimakonzept 2030 +
Die Bocholter Heimbau eG blickt auf eine über 125-jährige Geschichte zurück. Im April 1898 wurde der Bocholter Bauverein gegründet, der 2011 mit der Heimstätte Bocholt zur heutigen Wohnungsbaugenossenschaft fusionierte. Insgesamt 173 Immobilien befinden sich im Bestand der Bocholter Heimbau eG, davon 156 in Bocholt und 17 in Rhede. Über 2000 Wohnungen kann die Wohnungsbaugenossenschaft ihren Mitgliedern anbieten, viele davon sind öffentlich gefördert und stehen Personen mit einem Wohnberechtigungsschein zur Verfügung. „Einige unserer Objekte sind in die Jahre gekommen. Sie müssen auch aus gesetzlichen Gründen saniert und modernisiert werden. Bei einigen lohnt sich das aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr. Deshalb müssen wir auch leider immer wieder einige Objekte abreißen“, sagt Peter Hardeweg, geschäftsführender Vorstand der Bocholter Heimbau eG. Er betont: „Bei diesen Projekten, die auch Umzüge erfordern, lassen wir keinen unserer Mieterinnen und Mieter im Regen stehen, sondern bieten Lösungen an, die über das hinaus gehen, was wir rechtlich eigentlich machen müssten.“
Die Grundlage für die Modernisierung des Bestandes der Bocholter Heimbau eG bildet das Klimakonzept 2030+. Eine wesentliche Basis hierfür ist die Bestandsanalyse, die ein externer Dienstleister 2019 für die Wohnungsbaugenossenschaft erstellt hat. „Wir wollten wissen, in welchem Zustand sind unsere Gebäude und wie wirtschaftlich sind sie noch“, berichtet Hardeweg. Das durchaus ernüchternde Ergebnis: 30 Prozent erfüllten die zuvor festgelegten Anforderungen (drei Prozent Rendite nach Modernisierung) nicht mehr. „Die Gebäude sind von der Substanz her so, dass man sie leider nur noch abreißen kann“, sagt Hardeweg. Daraus habe die Bocholter Heimbau eG eine Gesamtstrategie entwickelt, die im Konzept 2030+ zusammengefasst wurde.
Dieses Konzept musste die Wohnungsbaugenossenschaft aber schon bald überarbeiten und erweitern, denn von der Politik wurde vorgegeben, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral sein muss. Der Bundesgerichtshof legte fest, dass hierbei aber Zwischenziele erreicht werden müssen, um die nachfolgende Generation nicht zu sehr zu belasten. Demnach soll der Ausstoß der Treibhausgase bis 2030 gegenüber 1990 um mindestens 65 Prozent reduziert werden, bis 2040 sind es 88 Prozent. „Weil wir die Klimaneutralität für unsere Gebäude nachweisen müssen und der CO2-Preis von derzeit 55 Euro auf prognostizierte 300 – 400 Euro pro Tonne steigen wird, müssen wir unsere Objekte modernisieren, denn umso energieeffizienter ein Gebäude ist, umso weniger müssen unsere Mieterinnen und Mieter und wir zahlen“, erklärt Hardeweg. Deshalb habe man eine Klimastrategie entwickelt. „Wir haben alle unsere Häuser erfasst, den CO2-Ausstoß ermittelt und Maßnahmen festgelegt, um den Ausstoß entsprechend zu senken“, sagt der geschäftsführende Vorstand. Und diese Ergebnisse wurden in die bereits zuvor erstellte Bestandsanalyse eingearbeitet, so dass daraus das Klimakonzept 2030+ der Bocholter Heimbau eG entstand. „Dadurch ergab sich dann eine andere Reihenfolge in der Modernisierung, denn die Häuser mit einem hohen CO2-Ausstoß rückten weiter nach vorne“, erklärt Hardeweg. Festgelegt wurden vier Kategorien, von „man muss nichts tun (die Gebäude sind in Ordnung)“ bis hin zu „man muss abreißen (die Gebäude sind nicht mehr wirtschaftlich)“.
Im Konzept wurde auch berücksichtigt, dass in NRW ab 2025 Neubauten, ab 2026 bei Dachsanierungen auch Altbauten mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden müssen. Die im Konzept festgelegten Maßnahmen setzt die Bocholter Heimbau eG sukzessive um. „Da wir wussten was auf uns zu kommt, haben wir so früh wie möglich begonnen“, berichtet Hardeweg.
Das so ein Programm mit Belastungen für alle Beteiligten einher geht, liegt in der Natur der Sache. Der Chef der Heimbau stellt klar, dass mit den Mitgliedern einer Wohnungsbaugenossenschaft keine Mietverträge abgeschlossen werden, sondern Dauernutzungverträge. Das bedeutet, wenn Mieterinnen und Mieter ihren Verpflichtungen nachkommen, können sie so lange in ihren Wohnungen wohnen, wie sie möchten. Allerdings gibt es Ausnahmen, die sind beispielsweise, wenn die Gebäude nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können oder an gesetzliche Anforderungen angepasst werden müssen.
Anders ausgedrückt: Mitglieder der Genossenschaft müssen deshalb auch Umzüge in Kauf nehmen. „Und für diese Fälle haben wir für unsere Mieterinnen und Mieter ein eigenes Umzugskonzept entwickelt, um ihnen in dieser schwierigen Phase zu helfen“, erklärt Hardeweg.
Er betont in diesem Zusammenhang aber auch: „Unsere Mieterinnen und Mieter haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten: Sie müssen ihre Miete zahlen und sich an die Hausordnung halten.“
Das Umzugskonzept bei einem Neubau
„Das alles ist ein freiwilliger Service“, ergänzt der geschäftsführende Vorstand
Dennoch würde es sich nicht vermeiden lassen, dass jeder Umzug für die Betroffenen noch Geld kosten könne, fügt Hardeweg hinzu und nennt als Beispiel den erforderlichen Umbau der mitgenommenen Küche. „Wir verfügen aber auch über ein gutes Netzwerk, sodass wir unsere Mieterinnen und Mieter auch in diesen Fällen gut beraten und eng begleiten können.“
Natürlich gibt es auch Fälle in denen Mieterinnen und Mieter stark mit ihrer Wohnung verbunden sind, ihr Anliegen offen kommunizieren und sich konstruktiv in den Austausch bringen. Dafür haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Heimbau durchaus Verständnis, räumt Hardeweg ein.
Er betont in diesem Zusammenhang aber auch: „Wir lassen uns nicht hochtreiben mit den freiwilligen Leistungen, die wir anbieten. Wir tun, was wir können, aber wir sind auch ein Wirtschaftsunternehmen, bei dem am Ende positive Zahlen stehen müssen. Grundsätzlich gilt: Das Allgemeinwohl der Genossenschaft steht über dem Wohl des Einzelnen, damit die Genossenschaft auch weiter existieren kann.“
Das Umzugskonzept bei einer Modernisierung
Das Verfahren bei einem Verkauf
Neben dem Neubau und der Modernisierung gibt es für die Bocholter Heimbau eG noch eine dritte Möglichkeit, wirtschaftlich zu agieren: der Verkauf eines Objektes. „Hier werden die Mieterinnen und Mieter allerdings erst informiert, wenn der Verkauf abgeschlossen ist. Das ist gängige Praxis“, betont der geschäftsführende Vorstand. Die Pflichten und Rechte gehen mit dem Verkauf über auf den neuen Vermieter. „Daher kommt auch der Spruch: „Kauf bricht Miete nicht“. Der neue Vermieter muss sich an alles halten, was vertraglich und gesetzlich vorgegeben ist. Er darf auch nicht einfach die Mieten erhöhen oder die Mietverhältnisse ohne Grund kündigen“, erläutert Hardeweg.
Trotz des Verkaufs eines Objektes durch die Bocholter Heimbau eG bleiben die Mieterinnen und Mieter aber Mitglied der Genossenschaft. „Diese Mitgliedschaft kann die Person nur selbst kündigen“. Möchten sie Mitglied in der Genossenschaft bleiben, können sie sich selbstverständlich auf eine andere Wohnung bei der Heimbau bewerben. Mieterinnen und Mieter, die ihre Pflichten (Zahlung der Miete, respektvoller Umgang untereinander …) erfüllt haben, nehmen wir immer wieder gerne auf. Allerdings greift beim Verkauf eines Objektes nicht unser Umzugsmanagement“, berichtet Hardeweg.
Das Beispiel Wagenfeldstraße
Zeitmietverträge, um Leerstandszeiten zu überbrücken
Die bereits freigewordenen Wohnungen hat die Wohnungsbaugenossenschaft nach Anfrage an die Stadt Bocholt vermietet – für eine Dauer von 18 Monaten. Die Stadt will diese nutzen, um dort vorübergehend Flüchtlinge unterzubringen. „Bei dem Thema Asyl arbeiten wir schon seit Jahren mit der Stadt zusammen. Im Wohnquartier Unter den Eichen/Buchenallee, das ja auch komplett neu gebaut wird, sind aktuell auch Flüchtlinge in den freigewordenen Wohnungen untergebracht worden“, berichtet Hardeweg und ergänzt: „Hier ist also, wie an der Wagenfeldstraße, keiner Mieterin und keinem Mieter gekündigt worden, um dort Flüchtlingen Platz zu machen, sondern die Wohnungen standen bereits leer“. Die Stadt könne als Mieterin allein entscheiden, ob sie in den angemieteten Räumen Flüchtlinge unterbringt oder andere Bedürftige, die eine Wohnung suchen.
Die vorherigen Bewohner der Wagenfeldstr. haben größtenteils, mit unserer Unterstützung, in unserem Bestand ein neues Zuhause gefunden. Da das Quartier Unter den Eichen /Buchenallee neu errichtet wird, fand hier das freiwillige Umzugskonzept der Bocholter Heimbau eG Anwendung.
„Wir erfahren viele positive Rückmeldungen über unser freiwilliges Umzugsmanagement. Die Mieterinnen und Mieter sind in ihrem neuen Zuhause glücklich und zeigen nach Abschluss des Prozesses sich sehr zufrieden mit dem Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Heimbau“. resümiert Hardeweg die Erfahrungen der letzten Jahre.
Fazit
Bei allen drei Themen – Abriss, Modernisierung, Verkauf – spielt ein zentrales Ziel der Bocholter Heimbau eG eine entscheidende Rolle: „Wir greifen nicht aus Gutdünken zu solchen Maßnahmen, sondern aus der wirtschaftlichen Notwendigkeit“, sagt Hardeweg. Die Bocholter Heimbau eG sei dazu verpflichtet, ihren Mieterinnen, Mietern, Mitgliedern und auch kommenden Generationen preisgünstigen und zukunftsfähigen Wohnraum anzubieten. Dies ist die allererste Pflicht jeder Wohnungsgenossenschaft. Das beinhalte nun einmal, dass es Phasen in einer Genossenschaft gebe, wo Veränderungen anstehen. „Genau in dieser Phase befinden wir uns zurzeit, denn wir müssen unseren Bestand zukunftsfähig halten, indem wir die notwendigen Maßnahmen jetzt anpacken und heute umsetzten. Im Interesse der jetzigen wie auch den kommenden Generationen. Nur so kann und wird die Bocholter Heimbau eG auch in den nächsten 125 Jahren bezahlbaren Wohnraum anbieten können.“ Der geschäftsführende Vorstand verspricht: „Bei diesen Veränderungen lassen wir unsere Mieterinnen und Mieter nicht hängen, sondern bieten mit unserem freiwilligen Umzugskonzept praktische und faire Lösungen an.“

