Häufig gestellte Fragen
Nein, es werden Dauernutzungsverträge abgeschlossen, die nur bei vertrags- oder gesetzwidrigem Verhalten unsererseits gekündigt werden.
Grundsätzlich darf ein Laminatboden nur mit unserer Genehmigung in die Wohnung eingebracht werden. Wir bitten Sie, nach Genehmigung die Arbeiten sach- und fachgerecht durchzuführen und besonders auf schalldämmende Maßnahmen zu achten. Die Türen dürfen nicht gekürzt werden. Bei einem eventuellen Auszug ist auf unser Verlangen der Laminatboden zu entfernen.
Wir empfehlen jedoch aus folgenden Gründen den Einbau eines PVC-Bodens z. B. in attraktiver Holzoptik:
- Der PVC-Boden ist aufgrund fehlender Fugen und Stoßkanten pflegeleichter
- Bei Feuchtigkeit (z. B. durch umgefallene Gläser) gibt es keine Wellenbildung
- Der Trittschall wird innerhalb der Wohnung erheblich vermindert
- Die Türen müssen nicht gekürzt werden
- Der PVC-Boden ist in vielen optisch ähnlichen Holzdekoren erhältlich
- Der Preis ist nahezu gleich wie ein guter Laminatboden
- Der PVC-Boden ist fußwarm
Während der üblichen Bürozeiten können Sie uns unter der Telefon-Nr. (0 28 71) 21 77 - 0 erreichen. Eine Reparatur teilen Sie uns bitte über die Reparaturhotline (0 28 71) 21 77 77 oder per E-Mail an reparatur@bocholter-heimbau.de mit. Darüber hinaus können Sie im Notfall die auf der Internetseite unter „Handwerker-Notruf“ stehenden Firmen kontaktieren.
Eine zusätzliche Kaution muss nicht entrichtet werden.